Marktgemeinde Eberau

+43 (0) 3323 4003

post@eberau.bgld.gv.at

Grundsteuer

Grundsteuer & Grundsteuer Befreiung

Ansuchen um Grundsteuerbefreiung erhalten Sie im Gemeindeamt. Voraussetzung für die Erlangung einer Grundsteuerbefreiung ist der Abschluss des Bauvorhabens (Vorlage der Bescheinigung gemäß § 30 der Bauordnung) und Vorlage einer Bestätigung der Landesregierung über die Zusicherung einer Förderung nach dem Abschnitt II des Wohnungsförderungsgesetzes (z.B. Kopie der Zusicherung oder des Schuldscheines)