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Marktgemeinde Eberau
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post@eberau.bgld.gv.at
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Eheschließung
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Bitte mitbringen:
Amtlichen Lichtbildausweis
Geburtenbuchabschrift
Staatsbürgerschaftsnachweis
Heiratsurkunden von Vorehen (falls zutreffend)
Urkunde zur Führung eines akademischen Grades (falls zutreffend)
Nachweise über die Auflösung der Vorehen (Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden)
Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder
Meldenachweise
weitere Urkunden und Nachweise werden, insbesondere bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, je nach Sachlage vorzulegen sein
Gebühren liegen je nach Eheschließungsfall zwischen € 29,07 und € 58,44, fallweise, bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, auch darüber.
Gerichtsbeschluß über Ehemündigkeit (männlich zwischen 18 und 19 Jahren, weiblich zwischen 15 und 16 Jahren)
Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (falls notwendig)
Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft (falls zutreffend)
Zuständig:
Thomas Schreiner (Amtsleiter)
Walter Strobl (Gemeindevorstand, Ortsvorsteher Gaas und Standesbeamter)