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Marktgemeinde Eberau
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Anzeige eines Sterbefalles
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Wird üblicherweise vom Bestatter gemacht. Bitte mitbringen:
Geburtsurkunde des Verstorbenen
Staatsbürgerschaftsnachweis
falls verheiratet: Heiratsurkunde
falls die Ehe bereits wieder aufgelöst wurde: Sterbeurkunde, Scheidungsbeschluß
Meldenachweis des Verstorbenen
Zuständig: Walter Strobl (Gemeindevorstand, Ortsvorsteher Gaas und Standesbeamter)